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Padel Hub – Allgemeine Geschäftsbedingungen für Buchung und Nutzung

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Stand: 23. Oktober 2026 · Version PH-2026-10-23-V15

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1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, zugleich Buchungs- und Nutzungsbedingungen, gelten für Courtbuchungen, Dauerbuchungen, Clubmitgliedschaften und die Teilnahme an den von der Padel Hub GmbH angebotenen Trainings, Kursen, Matches, Ligen, Turnieren und sonstigen Sportveranstaltungen sowie für die dabei überlassenen Sportgeräte. Sie gelten für entsprechende Verträge unabhängig davon, ob diese über Playtomic, die Website, per E-Mail oder vor Ort geschlossen werden. Für Clubmitgliedschaften gilt ergänzend Ziffer 16. Das bloße Lesen unserer Website begründet keine kostenpflichtige Buchung. Für Anlagenbau, Franchise und Warenfernabsatz sind gegebenenfalls gesonderte Vertragsbedingungen maßgeblich.

Anbieterin ist die Padel Hub GmbH, Am Welsengraben 2, 16792 Zehdenick, E-Mail: info@padel-hub.de, soweit im jeweiligen Angebot die Padel Hub GmbH als Vertragspartnerin ausgewiesen ist. Bei Angeboten anderer Standortbetreiber ist die dort ausgewiesene Vertragspartnerin maßgeblich; diese Bedingungen gelten für deren Verträge nur, wenn sie wirksam vereinbart wurden.

Diese Bedingungen werden vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt. Maßgeblich ist die bei Vertragsabschluss einbezogene Fassung. Individuell ausgehandelte Vereinbarungen haben Vorrang.

Für Buchungen über Playtomic oder andere Buchungsanbieter gelten deren Bedingungen ergänzend für die Nutzung des jeweiligen Buchungs- und Zahlungsdienstes. Gesetzliche Rechte der Kund:innen bleiben unberührt.

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2. Buchung, Zahlung und Stornierung

Eine Buchung oder Anmeldung wird mit der verbindlichen Buchungsbestätigung durch Padel Hub beziehungsweise im eingesetzten Buchungssystem verbindlich. Es gelten die vor Vertragsabschluss angezeigten oder ausdrücklich vereinbarten Leistungen, Gesamtpreise, Zahlungsbedingungen und Stornierungsfristen.

Bei Einzelzahlung ist der im Buchungsvorgang vereinbarte Gesamtbetrag von der zahlungspflichtigen Person zu begleichen. Eine private Aufteilung unter Mitspieler:innen ändert diese Vereinbarung gegenüber Padel Hub nicht.

Bei privaten App-Buchungen mit geteilter Zahlung (Split-Payment) steht die buchende Person im Rahmen des vor Buchungsabschluss angezeigten und wirksam vereinbarten Playtomic-Garantiemodells für die vollständige Zahlung des vereinbarten Courtpreises einschließlich der offenen Mitspieleranteile ein. Die Aufteilung der Zahlung beschränkt diese Einstandspflicht nicht auf den eigenen Spielanteil. Nicht bezahlte Mitspieleranteile können nach Ablauf der hierfür vorgesehenen Frist – nach dem derzeit beschriebenen Playtomic-Ablauf regelmäßig zwei Stunden nach Spielende – der hinterlegten Zahlungsart oder als offener Betrag dem Buchungsprofil zugeordnet werden. Das konkrete Verfahren und die Forderungszuordnung richten sich nach dem bei Buchung vereinbarten Modell. Bereits geleistete Zahlungen sind anzurechnen; eine doppelte Vereinnahmung desselben Anteils ist ausgeschlossen.

Für von Padel Hub manuell angelegte Reservierungen sowie für offene Matches, Kurse und andere Teilnehmerbuchungen gelten die jeweils vor Vertragsabschluss mitgeteilten Zahlungsbedingungen. Eine für private App-Buchungen vereinbarte Zahlungsgarantie wird darauf nicht automatisch übertragen. Eine Zahlungspflicht, die über die ausdrücklich vereinbarte Buchung oder Garantie hinausgeht, wird durch die bloße Einladung weiterer Personen nicht begründet.

Wer einen Anteil vor Ort bezahlt, erhält einen Zahlungsnachweis. Padel Hub ordnet die Zahlung unverzüglich der richtigen Buchung und Person zu und dokumentiert sie rechtzeitig im Buchungssystem. Kommt es aufgrund einer fehlerhaften oder verspäteten Verbuchung durch Padel Hub zu einer zusätzlichen Belastung, wird diese nach Prüfung unverzüglich berichtigt beziehungsweise erstattet. Die Zahlungspflicht für eine Buchung ist von der gesetzlichen Haftung für verursachte Schäden nach Ziffer 8 zu unterscheiden.

Für eigene Courtreservierungen gilt das tarifabhängige Tageslimit nach Ziffer 16: Gäste und Day Time Student dürfen insgesamt höchstens eine, Day Time und Premium höchstens zwei eigene Courtbuchungen je Spieltag am betreffenden Standort halten. Das Tageslimit umfasst inkludierte und entgeltpflichtige Buchungen zusammen. Buchungsvorlauf und gleichzeitig offene Reservierungen richten sich nach Ziffer 16. Eine wirksame Stornierung gibt das betreffende Kontingent wieder frei; eine Stornierung berechtigt nicht zur Umgehung bereits genutzter Tagesleistungen.

Stornierungen sind über den in der Buchung genannten Weg vorzunehmen. Eine nachträgliche Änderung der im Buchungssystem hinterlegten Bedingungen verändert eine bereits abgeschlossene Buchung nicht.

Bei verspäteter Stornierung oder Nichterscheinen richten sich die Zahlungsansprüche nach den wirksam vereinbarten Bedingungen und den gesetzlichen Vorschriften. Ersparte Aufwendungen und anzurechnende Einnahmen aus einer anderweitigen Vergabe werden berücksichtigt. Soweit Stornopauschalen vereinbart sind, bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Ein verspätetes Erscheinen verlängert die gebuchte Spiel- oder Kurszeit nicht. Der Court ist bei Ablauf der Buchungszeit freizugeben.

Bei termingebundenen Freizeitangeboten besteht nach Maßgabe von § 312g Absatz 2 Nummer 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht. Vereinbarte Stornierungsrechte bleiben hiervon unberührt. Für andere Vertragsarten ist das Widerrufsrecht gesondert zu beurteilen.

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2.1 Stornierung vorausbezahlter Courtbuchungen auf Rechnung

Für im Voraus gebuchte Courtzeiten, deren Entgelt auf Grundlage einer Rechnung bereits bezahlt wurde, gilt bei einer Stornierung durch die Kund:innen die folgende Regelung, sofern sie vor Vertragsschluss wirksam vereinbart wurde. Sie betrifft das tatsächlich vereinbarte und gezahlte Courtentgelt der stornierten Buchung beziehungsweise des eindeutig abgrenzbaren stornierten Teils. Für zusätzliche Leistungen wie Catering oder Trainerleistungen gilt diese Staffel nur, wenn dies gesondert vereinbart wurde. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.

Für eine vollständige Wertgutschrift muss die Stornierung spätestens fünf Tage vor dem vereinbarten Beginn der betroffenen Courtbuchung zugehen. Ein Tag entspricht für diese Staffel 24 Zeitstunden; Wochenenden und Feiertage werden mitgerechnet. Maßgeblich sind der Zugang der Stornierung bei Padel Hub und der Beginn der betroffenen Courtzeit am Standort. Stornierungen können in Textform an den in der Buchungsbestätigung genannten Kontakt oder an info@padel-hub.de erklärt werden. Zudem müssen Stornierungen per Telefon mitgeteilt werden.

 

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Die Prozentwerte beziehen sich auf das betroffene Courtentgelt einschließlich der darauf entfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Stornoabzug wird aus dem bereits gezahlten Betrag berücksichtigt; er ist keine zusätzliche Gebühr neben diesem Betrag. Bei einer Teilstornierung bleibt das Entgelt der nicht stornierten Leistungen davon unberührt. Gesetzlich erforderliche Korrekturen nach den folgenden Absätzen gehen der Staffel vor.

Die Gutschrift wird als Wertguthaben der vertraglichen Rechnungskundin beziehungsweise dem vertraglichen Rechnungskunden zugeordnet und auf den Preis eines künftig vereinbarten Folgeevents bei derselben Vertragspartnerin angerechnet. Sie ist keine automatische Barauszahlung und keine Firmenfitness-Wallet-Gutschrift nach Ziffer 15. Termin und Leistungen des Folgeevents werden gesondert nach Verfügbarkeit vereinbart. Übersteigt dessen Preis das Guthaben, ist der vor Abschluss vereinbarte Mehrbetrag zu zahlen. Ein nicht vollständig eingelöstes Restguthaben bleibt für ein weiteres Folgeevent erhalten. Eine verkürzte Einlöse- oder Verfallsfrist wird durch diese Klausel nicht eingeführt.

Stornoabzüge dürfen den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge in den geregelten Fällen zu erwartenden Schaden nicht überschreiten. Ersparte Aufwendungen und anzurechnende Einnahmen aus einer anderweitigen Vergabe der betroffenen Courtzeiten werden zugunsten der Kund:innen berücksichtigt. Den Kund:innen bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall entfällt der Abzug oder wird entsprechend herabgesetzt. Derselbe Ausfall wird nicht doppelt berechnet.

Gesetzlich bestehende Rückzahlungsansprüche werden nicht gegen den Willen der berechtigten Person auf ein Wertguthaben beschränkt. Für Absagen oder Leistungsausfälle durch Padel Hub gilt Ziffer 6; für Verlegungen durch Padel Hub bei Dauerbuchungen Ziffer 11. Diese Fälle werden nicht als Kundenstornierung nach der vorstehenden Staffel behandelt. Für bereits geschlossene Buchungen gilt die bei Vertragsschluss vereinbarte Fassung nach Ziffer 14; ein späterer Website-, Playtomic- oder Rechnungszusatz führt diese Staffel nicht rückwirkend ein.

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3. Verantwortung der buchenden Person und zulässige Nutzung

Die buchende Person informiert ihre Mitspieler:innen beziehungsweise zusätzlich angemeldeten Personen vor der Nutzung über diese Bedingungen und die geltende Haus- und Platzordnung. Eine Zustimmung im Namen anderer Personen darf nur bei entsprechender Vertretungsbefugnis erklärt werden.

Eine reguläre Courtbuchung berechtigt zum privaten Spielen im vereinbarten Umfang. Die Aufteilung der tatsächlich angefallenen Courtkosten unter den Mitspieler:innen ist zulässig.

Eigene organisierte Veranstaltungen, gewerbliche Nutzungen, die entgeltliche Weiterveräußerung von Spielzeiten und eine über die reine Kostenteilung hinausgehende Vermarktung einer Buchung bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von Padel Hub in Textform; eine Bestätigung per E-Mail genügt.

Zugangscodes dürfen nur den zur jeweiligen Buchung berechtigten Personen zugänglich gemacht werden. Eine Weitergabe zur Nutzung außerhalb der gebuchten Zeiten oder durch unberechtigte Personen ist untersagt.

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4. Externe Trainer:innen und eigene Trainingsangebote

Das Durchführen oder Anbieten von Unterricht, Coaching, Kursen oder angeleiteten Trainingseinheiten durch nicht von Padel Hub autorisierte Trainer:innen ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung von Padel Hub in Textform zulässig. Dies gilt auch dann, wenn Kund:innen den Court selbst buchen, die Trainer:innen selbst bezahlen oder die Trainingseinheit unentgeltlich angeboten wird.

Kund:innen dürfen daher keine externen Trainer:innen zur Durchführung einer Trainingseinheit auf einem regulär gebuchten Court einsetzen, solange die erforderliche Zustimmung nicht vorliegt. Externe Trainer:innen dürfen ohne diese Zustimmung weder eigene Trainings auf den Courts anbieten noch dafür Buchungen entgegennehmen oder die Anlage entsprechend bewerben.

Eine Courtbuchung, Zahlung oder technische Buchungsbestätigung stellt keine Trainingsgenehmigung dar. Eine Genehmigung gilt nur für den ausdrücklich bestätigten Umfang, insbesondere Standort, Trainer:in, Zeitraum und Trainingsformat.

Gelegentliche gegenseitige Spieltipps im Rahmen eines privaten Spiels sind kein zustimmungspflichtiges Training. Die bloße Teilnahme einer Person mit Trainerqualifikation als reguläre:r Mitspieler:in ist ebenfalls zulässig.

Bei Verstößen kann Padel Hub die nicht genehmigte Trainingstätigkeit untersagen. Weitergehende Maßnahmen richten sich nach Ziffer 13; Zahlungs- und Schadensersatzansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften.

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5. Gesundheit, Sicherheit und Verhalten

Die sportliche Teilnahme erfolgt eigenverantwortlich. Jede Person beurteilt ihre gesundheitliche und körperliche Eignung selbst und passt die Belastung ihrem Leistungsstand an. Bei Beschwerden ist die Teilnahme zu unterbrechen.

Sporttypische Risiken bleiben bestehen. Padel Hub haftet nicht für Schäden, für die nach den gesetzlichen Vorschriften keine Verantwortlichkeit von Padel Hub besteht. Die Haftungsregelung in Ziffer 10 bleibt maßgeblich.

Die Haus- und Platzordnung und sachlich begründete Sicherheitsanweisungen des Padel-Hub-Teams sind einzuhalten. Die Courts dürfen nur mit geeigneten, sauberen Sportschuhen betreten werden. Schläger dürfen nicht geworfen oder absichtlich gegen Glas, Gitter oder Einrichtungsgegenstände geschlagen werden. Glasbehälter und andere gefährliche Gegenstände sind auf den Courts untersagt.

Wer aufgrund von Alkohol, Drogen oder anderer Beeinträchtigungen die sichere Teilnahme nicht gewährleisten kann, darf nicht spielen. Schäden, Unfälle und erkennbare Gefahrenstellen sind dem Team unverzüglich mitzuteilen. Gesperrte Courts dürfen nicht genutzt werden.

6. Kurse, Matches, Turniere, Ligen und Ausfälle

Für organisierte Angebote gelten ergänzend die vor der Anmeldung mitgeteilten Teilnahmebedingungen, Spielregeln und gegebenenfalls Mindestteilnehmerzahlen.

Bei Formaten, deren Ablauf auf einer bestimmten Teilnehmerzahl, festen oder wechselnden Spielpaarungen, einer Auslosung oder einem gemeinsamen Spielplan beruht, insbesondere Americano, Mexicano, Turnieren und Ligen, müssen Teilnehmer:innen zum mitgeteilten Beginn spielbereit anwesend sein. Ein abweichender verbindlicher Check-in- oder Meldeschluss wird vor der Anmeldung ausdrücklich mitgeteilt. Eine absehbare Verspätung ist dem Veranstaltungsteam unverzüglich mitzuteilen; die Mitteilung allein sichert keine spätere Teilnahme.

Bei verspätetem Erscheinen oder Versäumen eines wirksam vereinbarten Meldeschlusses kann Padel Hub die Teilnahme an einzelnen Runden oder am gesamten Format ablehnen, wenn eine nachträgliche Einbindung nicht mehr möglich ist oder Spielpaarungen, Zeitplan, sportliche Fairness oder den Ablauf für die übrigen Teilnehmer:innen erheblich beeinträchtigen würde. Die Entscheidung richtet sich nach den konkreten organisatorischen Erfordernissen und muss verhältnismäßig sein. Ist ein späterer Einstieg ohne solche Beeinträchtigungen möglich, wird dieser ermöglicht. Ein Anspruch darauf, den Veranstaltungsbeginn zu verschieben, bereits begonnene Runden zu wiederholen oder den gesamten Spielplan neu zu organisieren, besteht nicht. Padel Hub kann den frei gewordenen Platz anderweitig vergeben.

Zahlungs- und Erstattungsfolgen richten sich bei einer von der teilnehmenden Person zu vertretenden Verspätung nach den wirksam vereinbarten Bedingungen und Ziffer 2. Ersparte Aufwendungen und anzurechnende Einnahmen einer anderweitigen Vergabe werden berücksichtigt; ein pauschaler Verfall sämtlicher Erstattungsansprüche wird hierdurch nicht vereinbart. Eine von Padel Hub verursachte Verzögerung wird nicht als Kundenverspätung behandelt; gesetzliche Rechte und Ziffer 6 zu Ausfällen bleiben unberührt.

Aus sachlichen organisatorischen Gründen darf Padel Hub gleichwertige Courts zuweisen sowie zumutbare Anpassungen von Spielplänen, Gruppen oder Trainer:innen vornehmen. Ein Anspruch auf bestimmte Mitspieler:innen, Gegner:innen, Trainer:innen oder Gruppen besteht nur bei ausdrücklicher Zusage.

Wesentliche Änderungen, insbesondere erhebliche Zeitverschiebungen oder der Wegfall zugesagter wesentlicher Leistungen, bedürfen einer Vereinbarung. Kommt diese nicht zustande und kann die gebuchte Leistung nicht erbracht werden, werden die auf den nicht erbrachten Teil entfallenden Entgelte erstattet. Weitere gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

Bei Erreichen einer vorab vereinbarten Absagefrist und Unterschreiten einer vorab mitgeteilten Mindestteilnehmerzahl kann Padel Hub das betroffene Angebot absagen. Bereits gezahlte Entgelte werden für nicht erbrachte Leistungen erstattet.

Bei Unbespielbarkeit, insbesondere durch Gewitter, Sturm, Glätte oder technische Sicherheitsmängel, kann Padel Hub den Betrieb unterbrechen oder einstellen. Für nicht nutzbare gebuchte Zeiten fällt kein Entgelt an; bereits gezahlte Beträge werden anteilig erstattet. Ein Ersatztermin oder Guthaben kann stattdessen einvernehmlich vereinbart werden. Weitergehende Ansprüche richten sich nach Ziffer 10.

Eine Absage oder Leistungskürzung durch Padel Hub aus Gründen, die Kund:innen nicht zu vertreten haben, wird nicht als Kundenstornierung behandelt. Eine Kundenstornierungsfrist oder ein Nichterscheinensentgelt findet auf den deswegen ausgefallenen Leistungsteil keine Anwendung. Auch eine technisch erforderliche Stornierung im Buchungssystem ändert die Verantwortlichkeit für den Ausfall nicht.

Padel Hub informiert betroffene Personen unverzüglich über Ausfall, Umfang und Rückabwicklung. Für vollständig ausgefallene Buchungen wird das tatsächlich für die nicht erbrachte Leistung gezahlte Entgelt vollständig, bei Teilunterbrechungen im Verhältnis der nicht nutzbaren Zeit beziehungsweise des nicht erbrachten Leistungsteils erstattet. Bei Paketpreisen ist der tatsächlich vereinbarte anteilige Preis maßgeblich. Für Dauerbuchungsverlegungen gilt vorrangig Ziffer 11.

Erstattungen erfolgen unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Feststehen des Erstattungsanspruchs, grundsätzlich über den ursprünglichen Zahlungsweg an die jeweils zahlende Person. Bei geteilter Zahlung werden die tatsächlich gezahlten Anteile berücksichtigt. Ein Ersatztermin, Gutschein oder eine neue Wallet-Gutschrift tritt nur mit Zustimmung der betroffenen Person an die Stelle einer geschuldeten Rückzahlung. Eine ursprünglich freiwillig gewählte Guthabenzahlung wird entsprechend ihrer rechtlichen Grundlage rückabgewickelt. Gesetzliche Rechte wegen des Ausfalls bleiben unberührt.

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7. Minderjährige

Die Teilnahme Minderjähriger setzt die erforderliche Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter:innen voraus. Bei einer gewöhnlichen Courtbuchung obliegt die Aufsicht den Erziehungsberechtigten oder einer von ihnen beauftragten geeigneten volljährigen Person, soweit keine andere Betreuung ausdrücklich vereinbart wurde.

Bei ausdrücklich als betreut angebotenen Kinderkursen übernimmt Padel Hub die vereinbarte Aufsicht. Kurs- und Betreuungszeiten, Treffpunkt und Übergabeort werden vor Anmeldung mitgeteilt. Die Aufsicht beginnt mit der persönlichen Übergabe an die zuständige Betreuungsperson zum vereinbarten Betreuungsbeginn oder mit dem ausdrücklich vereinbarten eigenständigen Eintreffen. Das bloße Absetzen eines Kindes auf dem Parkplatz oder vor einer noch nicht übernommenen Gruppe stellt keine Übergabe dar. Gesonderte Bring-, Warte- oder Anschlussbetreuung ist nur umfasst, wenn ausdrücklich vereinbart.

Vor Kursbeginn sind eine während der Betreuung erreichbare Notfallkontaktperson und die abholberechtigten Personen anzugeben. Änderungen der Abholberechtigung sind dem Team rechtzeitig in Textform mitzuteilen. Das Kind wird zum vereinbarten Kurs- beziehungsweise Betreuungsende an eine hierzu berechtigte Person übergeben. Ein eigenständiger Heimweg ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung mit den Erziehungsberechtigten und unter Berücksichtigung von Alter, Reife und Umständen zulässig.

Bei verspäteter Abholung nehmen wir Kontakt zu den Erziehungsberechtigten beziehungsweise der benannten Notfallkontaktperson auf. Ein noch beaufsichtigungsbedürftiges Kind wird nicht allein deshalb unbeaufsichtigt zurückgelassen, weil die Kurszeit abgelaufen ist. Erforderliche Schutzmaßnahmen bleiben vorbehalten. Etwaige zusätzliche Kosten wegen einer schuldhaft verspäteten Abholung richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und dem nachgewiesenen erforderlichen Aufwand; eine pauschale Strafgebühr wird nicht vereinbart.

Bei kurzfristiger Kursabsage ist die Betreuung bereits übergebener Kinder bis zu einer sicheren Rückgabe oder einer anderweitig abgestimmten Lösung zu gewährleisten. Notwendige Schutz- und Erste-Hilfe-Maßnahmen bleiben unberührt. Die Haftung Minderjähriger, Erziehungsberechtigter und übernommener Betreuungspersonen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften; eine pauschale Haftung von Eltern für sämtliche Schäden ihrer Kinder besteht nicht.

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8. Leihmaterial, Beschädigungen und zusätzliche Kosten

Anlage und Leihmaterial sind sorgfältig und bestimmungsgemäß zu behandeln. Leihmaterial ist nach Ende der vereinbarten Nutzungszeit am vorgesehenen Ort zurückzugeben. Bereits vorhandene erkennbare Mängel sind vor der Nutzung mitzuteilen.

Für schuldhaft verursachte Beschädigungen, außergewöhnliche Verunreinigungen oder den schuldhaft verursachten Verlust von Leihmaterial haftet die verantwortliche Person nach den gesetzlichen Vorschriften. Dies kann notwendige Reparatur-, Wiederbeschaffungs- und Reinigungskosten umfassen, soweit diese gesetzlich ersatzfähig sind. Normale vertragsgemäße Abnutzung wird nicht berechnet. Ein Anspruch auf pauschalen Ersatz zum Neupreis entsteht hierdurch nicht.

Die buchende Person hat bei privaten Courtbuchungen auf eine vertragsgemäße und sorgfältige Nutzung durch die von ihr zur Mitbenutzung zugelassenen Mitspieler:innen und Begleitpersonen hinzuwirken. Sie haftet nach den gesetzlichen Vorschriften auch für Schäden an der Anlage und den im Rahmen der Buchung überlassenen Gegenständen, die diese Personen im Zusammenhang mit der Nutzung schuldhaft verursachen, soweit ihr deren Verschulden rechtlich zuzurechnen ist. Maßgeblich sind insbesondere § 278 BGB sowie bei einer Gebrauchsüberlassung an Dritte § 540 Absatz 2 BGB, soweit deren Voraussetzungen im konkreten Vertragsverhältnis vorliegen. Ein eigenes Verschulden der buchenden Person ist für eine solche gesetzliche Zurechnung fremden Verschuldens nicht erforderlich.

Dies gilt auch bei Split-Payment: Die Aufteilung des Courtpreises begrenzt eine bestehende Schadensersatzhaftung der buchenden Person nicht auf deren Zahlungsanteil. Die persönliche Haftung der verursachenden Person bleibt unberührt; derselbe Schaden wird nur einmal ersetzt. Normale vertragsgemäße Abnutzung, bereits vorhandene Schäden und nicht zurechenbare Schäden werden der buchenden Person nicht pauschal auferlegt. Bei offenen Matches und eigenständigen Teilnehmerbuchungen entsteht eine entsprechende Haftung nicht allein dadurch, dass eine Person zuerst bucht oder den Matchvorschlag erstellt.

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9. Mitgebrachte Gegenstände und Diebstahl

Mitgebrachte Gegenstände und Wertsachen sind von den Nutzer:innen selbst zu sichern. Padel Hub übernimmt ohne gesonderte ausdrückliche Vereinbarung keine Verwahrung oder Bewachung mitgebrachter Gegenstände. Die Bereitstellung von Ablagen oder Schließfächern begründet für sich allein keine Verwahrungsvereinbarung.

Für den Verlust, die Entwendung oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände durch Dritte haftet Padel Hub nicht, soweit Padel Hub hierfür nach den gesetzlichen Vorschriften nicht einzustehen hat. Eine Haftung wegen eigener Pflichtverletzungen oder der Pflichtverletzungen gesetzlicher Vertreter:innen und Erfüllungsgehilfen bleibt nach Ziffer 10 bestehen.

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10. Haftung von Padel Hub

Padel Hub haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Zwingende gesetzliche Haftung und eine Haftung aus ausdrücklich übernommenen Garantien bleiben unberührt.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Padel Hub für Sach- und Vermögensschäden begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Kund:innen regelmäßig vertrauen dürfen. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen.

Diese Regelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter:innen und Erfüllungsgehilfen von Padel Hub. Gesetzliche Ansprüche auf Erstattung von Entgelten für nicht erbrachte Leistungen werden durch diese Haftungsbegrenzung nicht ausgeschlossen.

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11. Dauerbuchungen und Verlegung einzelner Termine

Bei Dauerbuchungen werden Standort, Courtart, Wochentag, Uhrzeit, Dauer, Anzahl der Termine, Gesamtpreis und gegebenenfalls abweichende Stornierungsbedingungen vor Vertragsschluss vereinbart. Eine automatische Vertragsverlängerung wird durch diese Bedingungen nicht begründet.

Für von Padel Hub ausgerichtete Turniere, Ligaspieltage oder besondere Clubveranstaltungen, die die betroffenen Courts benötigen, darf Padel Hub einzelne Termine einer Dauerbuchung unter den nachfolgenden Voraussetzungen verlegen. Eine bloße Möglichkeit zur höherpreisigen Weitervermietung genügt hierfür nicht.

Die Mitteilung muss der buchenden Person mindestens 14 Kalendertage vor dem betroffenen Termin in Textform zugehen. Sie nennt den Verlegungsgrund und den Ersatztermin. Die berechtigten Interessen der Kund:innen sind zu berücksichtigen.

Bis zu zwei betroffene Termine je vereinbarter Buchungsserie darf Padel Hub an deren Ende anhängen. Die Ersatztermine finden am selben Standort, am gleichen Wochentag, zur gleichen Uhrzeit und mit gleicher Dauer auf einem gleichwertigen Court statt. Sie schließen in den beiden unmittelbar folgenden Wochen an das ursprüngliche Ende der Serie an. Es entstehen keine zusätzlichen Entgelte.

Ist ein solcher Ersatz nicht möglich oder ist er unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Kund:innen unzumutbar, wird ein anderer Termin einvernehmlich vereinbart oder das auf den ausfallenden Termin entfallende Entgelt erstattet.

Ab dem dritten von einer solchen Verlegung betroffenen Termin derselben Buchungsserie wählen Kund:innen zwischen einem einvernehmlich vereinbarten Ersatztermin und der anteiligen Erstattung. Eine Gutschrift im Buchungskonto erfolgt nur mit Zustimmung.

Bei Erstattung ist der auf den betroffenen Termin entfallende tatsächlich vereinbarte Preis maßgeblich. Bei einem einheitlichen Paketpreis wird dieser im Verhältnis der betroffenen zu den insgesamt vereinbarten gleichartigen Spielstunden aufgeteilt. Der Betrag wird unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Feststehen des Erstattungsanspruchs zurückgezahlt. Für Zahlungsweg, zahlende Personen und eine ursprünglich freiwillig gewählte Guthabenzahlung gilt Ziffer 6 entsprechend.

Für kurzfristige Ausfälle wegen Unbespielbarkeit oder zwingender Sicherheitsgründe gilt Ziffer 6. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt. Für bereits bestehende Dauerbuchungen setzt eine nachträgliche Einführung dieses Verlegungsrechts eine wirksame Änderungsvereinbarung voraus.

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12. Videoüberwachung, Covelant-Spielaufzeichnungen und Datenschutz

Padel Hub verarbeitet personenbezogene Daten insbesondere für Buchungen, Vertragsdurchführung, Abrechnung, Berechtigungsprüfungen und die Organisation des Sportbetriebs. An entsprechend gekennzeichneten Standorten wird Videotechnik eingesetzt. Zweck, erfasste Bereiche, Speicherfrist, Empfänger, Rechtsgrundlage und Betroffenenrechte sind in den gesonderten Datenschutzinformationen zu erläutern. Eine Erwähnung in diesen Bedingungen gestattet keine rechtlich unzulässige Überwachung.

Die vollständigen Datenschutzinformationen sind unter https://www.padel-hub.de/datenschutz abrufbar. In der Playtomic-Vereinbarung werden sie zusätzlich als eigener Informationsteil bereitgestellt. Die dortigen Informationen ergänzen einander und müssen derselben tatsächlichen Verarbeitung entsprechen.

Datenschutzhinweise sind Informationen über Datenverarbeitung. Ihre Bereitstellung und die Annahme dieser Vertragsbedingungen ersetzen keine erforderliche freiwillige Einwilligung. Insbesondere sind Newsletter, einwilligungspflichtiges Tracking und eine etwaige Einwilligung für bestimmte Aufnahmen getrennt zu behandeln. Zwingende Datenschutzrechte werden durch diese Bedingungen nicht eingeschränkt.

Foto- und Videoaufnahmen für Werbung, Social Media, Veranstaltungsberichte oder individuelle Spielanalyse werden getrennt von der Sicherheitsüberwachung behandelt. Die Teilnahme an einer Buchung oder Veranstaltung und die Annahme dieser AGB gelten nicht als Einwilligung, als erkennbare Person für Werbung aufgenommen oder veröffentlicht zu werden.

Soweit eine Einwilligung erforderlich ist, werden vor der Aufnahme beziehungsweise Nutzung Zweck, verantwortliche Stelle, vorgesehene Kanäle, Empfänger und Nutzungsdauer gesondert erläutert und die jeweils erforderlichen Zustimmungen dokumentiert. Bei Minderjährigen sind die Zustimmung der Sorgeberechtigten und je nach Einsichtsfähigkeit die eigene Zustimmung des Kindes zu beachten. Eine freiwillige Einwilligung darf ohne Nachteile für die reguläre Teilnahme verweigert und für die Zukunft widerrufen werden. Gesetzliche Ausnahmen werden im Einzelfall geprüft und nicht als pauschale Werbefreigabe behandelt.

Private Matchaufzeichnungen dürfen nur unter Wahrung der Rechte aller erkennbar erfassten Personen erfolgen. Ein etwaiges Einverständnis zur privaten Aufnahme umfasst keine Veröffentlichung oder Weitergabe für Werbung. Das gezielte Aufnehmen fremder Courts, das Filmen unbeteiligter Gäste oder das Aufnehmen nichtöffentlich gesprochener Worte ohne erforderliche Berechtigung ist untersagt. Sicherheitsaufnahmen werden nicht allein aufgrund einer Werbe- oder Matchfreigabe für andere Zwecke weiterverwendet.

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12.1 Freiwillige Spielaufzeichnungen mit Covelant

Padel Hub setzt seit dem 21. Oktober 2026 zusätzlich das Videosystem Covelant an allen Standorten auf allen Courts ein. Nach der mitgeteilten Betriebskonfiguration starten Spieler:innen die Aufnahme selbst; dabei ist Ton aktiviert, und Aufnahmen sind für die Beteiligten sowie das Padel-Hub-Team zugänglich. Freiwillige Spielaufzeichnungen, Spielanalysen und Highlights sind von der Sicherheitsüberwachung zu unterscheiden. Die hierfür geltenden Datenschutzinformationen stehen in Ziffer 13 der Datenschutzerklärung beziehungsweise in Teil B der Playtomic-Vereinbarung. Ein Anspruch auf eine Covelant-Aufnahme ist in den Clubmitgliedschaften nach Ziffer 16 nicht enthalten, soweit dies nicht zusätzlich ausdrücklich angeboten und vereinbart wird.

Vor dem Start einer Aufnahme müssen alle erkennbar erfassten Spielenden über die konkrete Aufzeichnung und die damit verbundenen Verarbeitungszwecke informiert sein und, soweit erforderlich, wirksam eingewilligt haben. Die Person, die die Aufnahme startet, muss sich vor jeder Sitzung vergewissern, dass die erforderlichen Zustimmungen aller Beteiligten vorliegen. Die Annahme dieser AGB, ein Hinweisschild oder die Erklärung einer einzigen buchenden Person ersetzt diese Zustimmungen nicht. Eigene datenschutzrechtliche Pflichten von Padel Hub und Covelant werden dadurch nicht auf die startende Person verlagert.

Eine Aufnahme darf nicht gestartet beziehungsweise muss beendet werden, wenn eine erforderliche Zustimmung fehlt oder eine erfasste Person die Beendigung verlangt. Unbeteiligte, Nachbarcourts sowie Umkleide- und Sanitärbereiche dürfen nicht gezielt mit erfasst werden. Die derzeit aktivierte Tonfunktion bedarf einer gesonderten rechtlichen Grundlage und der hierfür erforderlichen informierten Zustimmungen der erfassten Personen, insbesondere zum Mitschneiden nichtöffentlich gesprochener Worte. Eine bloße Videozustimmung reicht hierfür nicht. Fehlt eine erforderliche Tonfreigabe, muss die Aufnahme ohne Ton erfolgen; lässt sich der Ton nicht zuverlässig ausschalten oder werden unbeteiligte Gespräche erfasst, darf die betreffende Aufnahme nicht gestartet beziehungsweise muss sie beendet werden. Reguläres Spielen bleibt möglich.

Die private Aufzeichnung und Auswertung eines Spiels, ein Zugriff durch Trainer:innen oder Clubmitarbeitende, die Veröffentlichung beziehungsweise Werbenutzung und die Verwendung für das Training oder die Weiterentwicklung von KI-Modellen sind unterschiedliche Zwecke. Eine Zustimmung zu einem Zweck wird nicht pauschal auf die anderen Zwecke ausgedehnt. Insbesondere enthält diese Vereinbarung keine Einwilligung zum KI-Training oder zur Veröffentlichung durch Padel Hub, Covelant oder andere Beteiligte.

Downloads, Weitergaben, Livestreams und Veröffentlichungen mit erkennbaren Personen sind nur im rechtlich zulässigen und tatsächlich freigegebenen Umfang erlaubt. Die vorstehenden Regeln gelten auch für Turniere, Americano und andere Events; eine Turnieranmeldung ersetzt keine erforderliche Aufnahmefreigabe. Reguläres Spielen bleibt ohne freiwillige Aufnahme-, Trainings- oder Werbeeinwilligung möglich. Für Minderjährige müssen zusätzlich die notwendigen Vertretungs- und Einwilligungsvoraussetzungen sowie die Nutzungsregeln des Anbieters eingehalten werden.

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13. Hausrecht, respektvolles Verhalten und Hausverbote

Padel Hub und die hierzu bevollmächtigten Personen üben das Hausrecht aus. Alle Nutzer:innen, Mitspieler:innen, Gäste, Zuschauer:innen und Trainer:innen haben andere Personen respektvoll zu behandeln. Beleidigungen, Bedrohungen, Gewalt, sexuelle Belästigung und sonstiges diskriminierendes oder menschenverachtendes Verhalten werden nicht geduldet.

Untersagt sind insbesondere rassistische, antisemitische, sexistische, queerfeindliche oder sonstige herabwürdigende Äußerungen, Gesten und Handlungen gegen Einzelpersonen oder Gruppen. Dies umfasst insbesondere Abwertungen wegen tatsächlicher oder zugeschriebener Herkunft, Hautfarbe, Nationalität, Religion, Weltanschauung, Geschlecht, geschlechtlicher Identität, sexueller Orientierung, Behinderung oder Alter.

Bei geringfügigen Verstößen erfolgt grundsätzlich zunächst ein Hinweis mit Aufforderung zur Abhilfe. Bei schweren Verstößen, insbesondere Gewalt, ernsthaften Bedrohungen, rassistischen oder sonstigen erheblich diskriminierenden Übergriffen, oder bei fortgesetzten Verstößen trotz Hinweises kann Padel Hub auch ohne vorherige Abmahnung den Zutritt verweigern, eine laufende Teilnahme beenden und die betroffene Person unverzüglich der Anlage verweisen.

Zusätzlich kann Padel Hub ein befristetes oder bei besonders schweren oder wiederholten Verstößen ein dauerhaftes Hausverbot aussprechen, soweit die Maßnahme im Einzelfall erforderlich und verhältnismäßig ist. Dabei werden insbesondere Schwere des Verhaltens, Wiederholungsgefahr und die berechtigten Interessen der Beteiligten berücksichtigt. Das Hausverbot kann sich auf den betroffenen Standort oder bei entsprechender Erforderlichkeit auf sämtliche von Padel Hub betriebenen Anlagen erstrecken. Gesetzliche Gleichbehandlungsgebote bleiben gewahrt.

Das Hausverbot wird unter Angabe von Grund, räumlichem Umfang und Dauer in Textform bestätigt. Während eines wirksamen Hausverbots kann Padel Hub weitere Buchungen der betroffenen Person ablehnen. Der Umgang mit bereits abgeschlossenen Buchungen und laufenden Vertragsverhältnissen richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen; ein Hausverbot ersetzt nicht automatisch eine erforderliche Vertragsbeendigung.

Ein Ausschluss richtet sich grundsätzlich gegen die verantwortliche Person. Rechte anderer, nicht verantwortlicher Mitspieler:innen werden dadurch nicht automatisch aufgehoben. Soweit zur Gefahrenabwehr eine gesamte Buchung beendet werden muss, werden die Verantwortlichkeit und die jeweiligen Vertragsansprüche gesondert beurteilt.

Hat die betroffene Person die vorzeitige Beendigung schuldhaft verursacht, können Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche im gesetzlich zulässigen Umfang bestehen bleiben; ersparte Aufwendungen und anzurechnende Einnahmen aus einer anderweitigen Vergabe sind abzuziehen. Bereits gezahlte Entgelte für weitere, künftig nicht mehr erbrachte Leistungen werden nicht pauschal als Sanktion einbehalten. Rückzahlungsansprüche und etwaige gesonderte Gegenansprüche sind nach den gesetzlichen Voraussetzungen abzurechnen.

Ein pauschaler Ausschluss sämtlicher Erstattungsansprüche wird nicht vereinbart.

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14. Schlussbestimmungen

Für Mitteilungen und Genehmigungen nach diesen Bedingungen genügt Textform, insbesondere E-Mail, soweit nicht gesetzlich eine andere Form vorgeschrieben ist. Individuelle Vereinbarungen werden dadurch nicht ausgeschlossen.

Änderungen dieser Bedingungen gelten für künftige Verträge. Für bereits abgeschlossene Buchungen gilt die bei Vertragsschluss vereinbarte Fassung, soweit keine wirksame Änderung vereinbart wird.

Bereits bestehende Dauerbuchungen oder andere laufende Verträge erhalten neue Preise, Zahlungsgarantien, Verlegungsrechte oder sonstige wesentliche Pflichten nicht allein durch eine Websiteänderung, einen Rechnungszusatz oder die weitere Nutzung der Anlage. Soweit keine gesetzliche oder bereits wirksam vereinbarte Änderungsgrundlage besteht, ist eine ausdrückliche Änderungsvereinbarung erforderlich. Ein Schweigen wird nicht als Zustimmung zu solchen wesentlichen Änderungen behandelt.

Eine Änderungsvereinbarung benennt den betroffenen Vertrag beziehungsweise die Buchungsserie, die geänderten Regelungen, die neue Fassung und den Zeitpunkt ihres Inkrafttretens. Ohne wirksame Vereinbarung bleiben die bisherigen Konditionen maßgeblich. Eine erforderliche Zustimmung zur neuen Playtomic-Fassung bei einer späteren neuen Buchung verändert ältere Verträge nicht rückwirkend. Die vereinbarte Version und die zugehörige Bestätigung sind nachvollziehbar aufzubewahren.

Es gilt deutsches Recht unter Wahrung zwingender Verbraucherschutzvorschriften. Für Verbraucher:innen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Bei unwirksamen oder nicht einbezogenen Bestimmungen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

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14.1 Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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15. Firmenfitnessanbieter und Wallet-Gutschriften

Padel Hub arbeitet mit Firmenfitnessanbietern zusammen, insbesondere Epassi und EGYM Wellpass. Die Teilnahme ist an den jeweils angeschlossenen Standorten und für die dort vereinbarten Angebote möglich. Weitere Anbieter können nach entsprechender Vereinbarung hinzukommen. Welche Anbieter, Standorte und Leistungen aktuell teilnehmen, wird vor der Anmeldung zum jeweiligen Firmenfitnessangebot mitgeteilt. Eine Anbieter-Mitgliedschaft allein berechtigt nicht zur Nutzung sämtlicher Padel-Hub-Angebote.

Voraussetzung für die Gutschrift sind die gültige persönliche Teilnahmeberechtigung, die erforderliche Zuordnung zum eigenen Playtomic-Konto sowie die nach den vereinbarten Programmbedingungen notwendigen Buchungs-, Nutzungs- und Check-in-Nachweise. Check-ins müssen den tatsächlich erbrachten und nach dem jeweiligen Programm berechtigten Leistungen entsprechen. Fiktive Check-ins, die Nutzung fremder Berechtigungen und die doppelte Abrechnung derselben Leistung über mehrere Anbieter sind nicht zulässig. Eine gesondert erforderliche Court- oder Veranstaltungsbuchung wird durch den Check-in nicht ersetzt.

Die Firmenfitnessleistung wird im vereinbarten Wallet-Modell durch eine Gutschrift in Euro auf dem persönlichen, Padel Hub zugeordneten Playtomic-Wallet abgewickelt. Padel Hub schreibt den Betrag vollständig gut, den Padel Hub vom jeweiligen Firmenfitnessanbieter für die betreffende berechtigte Person und deren zugeordnete Nutzung tatsächlich erhält. Eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von Padel Hub wird hiervon nicht abgezogen. Anbieterabhängige Berechnungsregeln, Abrechnungslimits und der zugelassene Leistungsumfang werden vor der Anmeldung transparent mitgeteilt. Bereits verbindlich zugesagte Ansprüche und gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

Die Wallet-Gutschrift erfolgt in der Regel innerhalb von zwei Werktagen, spätestens jedoch innerhalb von sieben Werktagen. Die Frist beginnt am Tag nach der berechtigten Nutzung und dem zugehörigen gültigen Check-in, frühestens jedoch am Tag nach Eingang der vollständigen, für die Berechtigungsprüfung und Kontozuordnung erforderlichen Angaben bei Padel Hub. Werktage im Sinne dieser Gutschriftfrist sind Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz von Padel Hub. Fehlende Angaben teilt Padel Hub der betroffenen Person unverzüglich mit. Die interne Bearbeitung oder ein späterer Zahlungseingang des Firmenfitnessanbieters verschiebt den Fristbeginn nicht.

Dieses Firmenfitnessguthaben darf ausschließlich für den eigenen Spielanteil der berechtigten Person an den dafür zugelassenen Padel-Hub-Leistungen eingesetzt werden. Es darf weder an Dritte übertragen noch zur Zahlung der Spielanteile anderer Mitspieler:innen verwendet werden. Dies gilt auch, wenn die berechtigte Person den gesamten Court bucht oder im Rahmen von Split-Payment für offene Mitspieleranteile einsteht. Eine solche Zahlungsgarantie nach Ziffer 2 erweitert den zulässigen Einsatz des Firmenfitnessguthabens nicht. Die Beschränkung auf den eigenen Spielanteil betrifft die Einlösung; sie kürzt eine zustehende Gutschrift nicht allein deshalb auf den Preis des aktuellen eigenen Spielanteils. Ein nach zulässiger Einlösung verbleibendes Guthaben bleibt nach den wirksam vereinbarten Bedingungen für weitere eigene Spielanteile verfügbar.

Das Firmenfitnessguthaben ist zweckgebundenes Sportguthaben und wird grundsätzlich nicht bar ausgezahlt oder auf ein Bankkonto überwiesen. Gesetzlich geschuldete Rückzahlungen und Ansprüche aus eigenen Zahlungen der Kund:innen bleiben unberührt. Selbst eingezahltes Guthaben und Firmenfitnessgutschriften sind nach ihrer Herkunft und den jeweils vereinbarten Bedingungen zu unterscheiden. Ein von den Firmenfitnessbedingungen nicht gedeckter zusätzlicher Eigenanteil darf nur verlangt werden, wenn die Zuzahlung nach dem vereinbarten Anbieterprogramm zulässig und vor Vertragsschluss transparent vereinbart ist.

Wird eine mit Firmenfitnessguthaben bezahlte Buchung wirksam storniert oder durch Padel Hub abgesagt und ist eine Rückabwicklung geschuldet, wird der zu erstattende, ursprünglich aus diesem Guthaben bezahlte Anteil grundsätzlich wieder als Firmenfitnessguthaben gutgeschrieben. Bei gemischter Zahlung werden Guthaben- und Eigenzahlungsanteile getrennt nach ihrer Herkunft zurückabgewickelt; Ziffer 6 und zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben maßgeblich. Ob durch eine ausgefallene Teilnahme die Grundlage einer hierfür zusätzlich gewährten Check-in-Gutschrift entfällt, ist davon getrennt anhand der wirksam vereinbarten Programmbedingungen zu beurteilen. Eine doppelte Erstattung oder Gutschrift für denselben Anspruch erfolgt nicht.

Nachweislich irrtümliche oder ohne Anspruch erteilte Gutschriften können nach nachvollziehbarer Prüfung und Mitteilung an die betroffene Person berichtigt werden. Bei technischen Störungen oder Zuordnungsfehlern wird eine berechtigte Gutschrift nach Klärung unverzüglich nachgeholt; eine pauschale Verlängerung der vorstehenden Gutschriftfrist wird dadurch nicht begründet. Pflichtverletzungen von Padel Hub berechtigen nicht dazu, bestehende Kundenansprüche pauschal zu kürzen. Neue Einschränkungen, Anbieterwechsel oder ein Ende der Kooperation verändern bereits erworbene Ansprüche nicht allein durch eine Website- oder Systemänderung. Eine besondere Gültigkeits- oder Verfallsregel muss vorab wirksam vereinbart und rechtlich zulässig sein; ein pauschaler Verfall allein durch diese Bedingungen wird nicht eingeführt.

16. Clubmitgliedschaften, Tarife und Änderungen des Angebots

16.1 Vertragsinhalt und persönlicher Standort

Clubmitgliedschaften gewähren der namentlich angemeldeten Person die im gebuchten Tarif vereinbarten Vorteile. Bei Abschluss werden Tarif, Vertragspartner, Beginn, Monatsbeitrag und ein bestimmter Padel-Hub-Standort festgelegt. Die Mitgliedschaft gilt ausschließlich an diesem Standort; ein Standortwechsel setzt eine Vereinbarung voraus. Sie ist personengebunden. Die Nutzung fremder Mitgliedskonten oder die Übertragung persönlicher Vorteile ist nicht zulässig.

Maßgeblich ist das vor Vertragsschluss mitgeteilte und bestätigte Angebot. Die folgende Übersicht bildet den Tarifstand dieser Bedingungen ab. Abweichende oder künftig neu angebotene Tarife müssen mit ihrem konkreten Preis und vollständigen Leistungsumfang vor Vertragsabschluss gesondert ausgewiesen und vereinbart werden. Die Gästekonditionen begründen für sich allein keine kostenpflichtige Clubmitgliedschaft.

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16.2 Tarifübersicht

 

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16.3 Umfang und Nutzung der Vorteile

Die Tagesflatrate gilt von Montag bis Freitag jeweils von 08:00 bis 16:00 Uhr, ausgenommen gesetzliche Feiertage am vereinbarten Standort. Sie umfasst im Tarif Day Time Student täglich höchstens eine, in den Tarifen Day Time und Premium täglich höchstens zwei Courtbuchungen mit jeweils bis zu 90 Minuten Gesamtdauer. Die mögliche Anzahl richtet sich zugleich nach dem tariflichen Gesamtlimit eigener Courtbuchungen je Spieltag; die Inklusivbuchungen werden nicht zusätzlich zu diesem Gesamtlimit gewährt. Innerhalb dieses Zeitfensters ist ausschließlich der persönliche Spielanteil des Mitglieds ohne zusätzliches Courtentgelt enthalten. Die Spielanteile anderer Personen sind nicht umfasst. Nicht genutzte Inklusivleistungen sind nicht auf andere Tage oder Personen übertragbar.

Eine Buchung mit bis zu 90 Minuten darf über 16:00 Uhr hinausgehen. Dann wird nur die außerhalb des Flatrate-Zeitfensters liegende Spielzeit zeitanteilig berechnet. Für Day Time Student und Day Time gilt für diesen Anteil der reguläre Courtpreis, für Premium der reguläre Preis abzüglich 25 % auf den eigenen Spielanteil. Dieselbe zeitliche Abgrenzung gilt bei einer gegebenenfalls angebotenen Buchung vor 08:00 Uhr. Der vor Abschluss ausgewiesene Gesamtpreis muss diese Aufteilung erkennen lassen.

Die Inklusivleistung ist auf Buchungen mit höchstens 90 Minuten Gesamtdauer begrenzt. Längere Buchungen sind keine Inklusivbuchungen; für sie gilt der vor Abschluss ausgewiesene entgeltpflichtige Preis, bei Premium unter Anwendung des vereinbarten 25-%-Rabattes auf den eigenen Spielanteil. Eine automatische Aufteilung einer längeren Buchung in 90 kostenlose Minuten und einen bezahlten Rest wird nicht zugesagt.

Pro Person und Spieltag am betreffenden Standort sind insgesamt höchstens eine eigene Courtbuchung für Gäste und Day Time Student sowie höchstens zwei eigene Courtbuchungen für Day Time und Premium möglich. Das jeweilige Tageslimit umfasst kostenlose, teilweise inkludierte und vollständig bezahlte Buchungen zusammen. Bei Day Time und Premium kann das Gesamtlimit beispielsweise mit zwei Tagesbuchungen oder einer Tages- und einer Abendbuchung ausgeschöpft werden; entgeltpflichtige Spielanteile richten sich nach dem jeweiligen Tarif. Eine bezahlte Buchung schafft keinen zusätzlichen Buchungsplatz über das Tageslimit hinaus. „Spieltag“ bezeichnet das Datum der Courtreservierung am Standort, nicht den Tag, an dem die Reservierung angelegt wird. Dieses Tageslimit ist von der Zahl gleichzeitig offener künftiger Buchungen zu unterscheiden.

Der Premium-Courtrabatt von 25 % gilt auf den entgeltpflichtigen eigenen Spielanteil außerhalb der Tagesflatrate, insbesondere abends/in der Hauptzeit, an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen. Er wird auf den regulären, für die betreffende Zeit und Courtart ausgewiesenen Courtpreis angewendet. Der Premium-Rabatt von 10 % gilt für die vor Anmeldung als rabattberechtigt ausgewiesenen Gruppenkurse, Events und Turniere und nur für die eigene Teilnahmegebühr. Die konkrete Veranstaltung muss entsprechend gekennzeichnet sein. Clubrabatte werden nicht mit weiteren Rabatten addiert.

Die Buchungsvorteile gelten für das persönliche Konto am vereinbarten Standort und für Nutzungstermine innerhalb der Mitgliedschaft. „Offene Courtbuchungen“ bezeichnet gleichzeitig aktive, noch bevorstehende Courtreservierungen, die die Person als buchende Person hält. Gäste dürfen höchstens drei, Day Time Student und Day Time jeweils höchstens vier und Premium höchstens sechs solche Buchungen gleichzeitig offenhalten. Dies ist kein Monatskontingent gespielter Buchungen. Gleichzeitig sind die jeweiligen Tageslimits einzuhalten; bei Day Time und Premium können daher bis zu zwei der offenen Buchungen denselben Spieltag betreffen. Eine ordnungsgemäß stornierte oder abgeschlossene Reservierung gibt das entsprechende offene Kontingent wieder frei. Die bloße Teilnahme als eingeladene Person an einer von jemand anderem gehaltenen Buchung verbraucht nach dieser Definition kein eigenes Reservierungskontingent. Hieraus folgt kein zusätzlicher Anspruch auf Inklusivleistungen über den tariflich vereinbarten Tagesumfang hinaus.

Die frühere Eventanmeldung eröffnet Premium-Mitgliedern die Anmeldemöglichkeit drei Kalendertage vor dem allgemeinen Anmeldestart. Sie begründet keinen Anspruch auf einen bestimmten Platz. Courts und Veranstaltungen werden nach Verfügbarkeit und den vereinbarten Buchungsregeln vergeben; eine bestimmte Wunschzeit wird nicht garantiert. Gesetzliche Rechte bei einer wesentlichen Nichtbereitstellung vereinbarter Mitgliedschaftsleistungen bleiben bestehen. Bei verspäteter Teilnahme an Formaten mit Spielpaarungen gilt Ziffer 6 auch für Mitglieder.

Für Stornierungen und Nichterscheinen gelten die vor der jeweiligen Einzelbuchung vereinbarten Bedingungen nach Ziffer 2. Eine Tagesflatrate hebt Stornierungsfristen nicht auf. Eine zusätzliche pauschale No-show-Gebühr für Inklusivbuchungen wird durch diese Bedingungen nicht eingeführt; eine solche Regel müsste vorab gesondert transparent und wirksam vereinbart werden.

Firmenfitnessguthaben darf nach Ziffer 15 nur den eigenen zugelassenen Spielanteil bezahlen und nicht den monatlichen Clubmitgliedsbeitrag. Ob und in welchem Umfang eine Zahlung des eigenen Spielanteils mit diesem Guthaben im jeweiligen Anbieterprogramm zulässig ist, richtet sich zusätzlich nach den vereinbarten Firmenfitnessbedingungen. Die Verwendung eines zulässigen Zahlungsmittels ist für sich allein kein weiterer prozentualer Rabatt. Für eine bereits in der Tagesflatrate enthaltene Nutzung wird kein zusätzliches Courtentgelt allein zum Verbrauch von Wallet-Guthaben erhoben.

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16.4 Day Time Student

Der Tarif Day Time Student setzt einen aktuellen Nachweis des Studierendenstatus und die Freischaltung durch das Padel-Hub-Team nach Prüfung der Berechtigung voraus. Die bloße Vorlage eines Nachweises oder eine Kontaktanfrage ersetzt nicht die verbindliche Bestätigung des Mitgliedschaftsangebots. Vor einem kostenpflichtigen Abschluss müssen Beginn, Preis und Freischaltungsablauf feststehen. Erforderlich sind die Zuordnung zur berechtigten Person und der belegte Gültigkeitszeitraum; nicht benötigte Angaben dürfen geschwärzt werden. Ein Nachweis darf nur im erforderlichen Umfang verlangt und geprüft werden. Änderungen der Berechtigung sind Padel Hub zeitnah mitzuteilen. Bei Wegfall der Berechtigung kann ein Wechsel in einen anderen Tarif vereinbart werden. Ein automatischer Wechsel in einen teureren Tarif allein aufgrund dieser Bedingungen erfolgt nicht; das ordentliche Kündigungsrecht bleibt bestehen.

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16.5 Beginn, Beitrag, Laufzeit und Kündigung

Der Mitgliedschaftsvertrag kommt mit der verbindlichen Annahme beziehungsweise Bestätigung des ausgewählten Angebots zustande. Er beginnt zum vereinbarten Datum und läuft unbefristet ohne gesonderte Mindestlaufzeit. Der Beitrag wird monatlich im Voraus für den im Angebot bezeichneten Abrechnungsmonat fällig. Dieser beginnt grundsätzlich mit dem Mitgliedschaftsbeginn und endet unmittelbar vor dem nächsten im Angebot ausgewiesenen monatlichen Erneuerungszeitpunkt. Ein Abrechnungsmonat muss deshalb nicht mit einem Kalendermonat übereinstimmen. Beginn und Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums werden vor Abschluss mitgeteilt und in der Vertragsbestätigung ausgewiesen.

Das Mitglied kann jederzeit zum Ende des laufenden, bereits bezahlten Abrechnungsmonats ordentlich kündigen. Es besteht keine zusätzliche Kündigungsfrist von einem Monat. Geht die Kündigung bis zum Ende dieses Abrechnungsmonats zu, endet die Mitgliedschaft mit dessen Ablauf; ein weiterer Beitragsmonat wird nicht berechnet. Bis dahin bleiben die vereinbarten Mitgliedschaftsvorteile nutzbar. Allein die frühere Erklärung der Kündigung oder eine freiwillige Nichtnutzung begründet keine anteilige Erstattung des laufenden Abrechnungsmonats. Gesetzliche Erstattungs-, Widerrufs- und außerordentliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.

Padel Hub kann die Mitgliedschaft seinerseits jederzeit mit einer Frist von einem Monat ordentlich kündigen. Diese Betreiberfrist verlängert die Kündigungsfrist des Mitglieds nicht. Endet die Mitgliedschaft durch eine Betreiberkündigung oder aus einem anderen rechtlichen Grund während eines bereits bezahlten Abrechnungsmonats und besteht ein Erstattungsanspruch, wird der auf die Zeit nach Vertragsende entfallende Beitrag kalendertäglich anteilig zurückgezahlt. Es wird kein zusätzlicher voller Beitragsmonat allein wegen des Kündigungstermins berechnet.

Maßgeblich für eine Kündigung ist ihr Zugang. Sie kann in Textform, insbesondere per E-Mail, sowie über die hierfür bereitgestellte elektronische Kündigungsfunktion erklärt werden. Die Kündigung in der Playtomic-App steht zusätzlich zur Verfügung, soweit der konkrete Mitgliedschaftsabschluss darüber abgewickelt wird. Eine Beschränkung allein auf die App, eine postalische Erklärung oder einen Anruf wird nicht vereinbart. Padel Hub bestätigt Kündigung und Beendigungszeitpunkt in Textform. Gesetzliche Rechte zur außerordentlichen Kündigung und gesetzliche Folgen einer fehlenden erforderlichen Kündigungsfunktion bleiben unberührt.

Bei Vertragsende entfallen die Mitgliedschaftsvorteile für zukünftige Nutzungen. Bereits verbindlich abgeschlossene Einzelbuchungen bleiben eigenständige Verträge und werden nicht allein wegen einer Tarifänderung oder des Mitgliedschaftsendes automatisch storniert oder nachträglich verteuert. Bei vor der Einzelbuchung wirksam vereinbarten Voraussetzungen für einen Mitgliedsvorteil bleiben diese Voraussetzungen maßgeblich. Neue Buchungen nach Vertragsende richten sich nach den dann anwendbaren Gästekonditionen oder einem neu vereinbarten Tarif.

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16.6 Neue Tarife, Preisänderungen und Einstellung von Mitgliedschaftsmodellen

Padel Hub behält sich vor, das Mitgliedschaftsangebot für zukünftige Neuabschlüsse zu erweitern, Tarife neu zu gestalten, anders zu bepreisen, durch andere Modelle zu ersetzen oder nicht mehr anzubieten. Daraus folgt kein automatisches Recht, die für bereits bestehende Mitgliedschaftsverträge vereinbarten Preise oder wesentlichen Leistungen einseitig zu ändern.

Bei laufenden Mitgliedschaften bedürfen Preisänderungen, wesentliche Leistungskürzungen und Tarifwechsel einer ausdrücklichen Vereinbarung, soweit keine andere wirksame gesetzliche oder vertragliche Grundlage besteht. Eine bloße Mitteilung, ein Websiteupdate, die weitere Nutzung oder ein Schweigen des Mitglieds gelten nicht als Zustimmung. Eine automatische Umstellung auf einen teureren oder leistungsschwächeren Tarif wird durch diese Bedingungen nicht ermöglicht.

Padel Hub kann eine bestehende Mitgliedschaft unter Einhaltung der für Padel Hub geltenden einmonatigen ordentlichen Kündigungsfrist nach Ziffer 16.5 beenden, auch wenn ein Tarif eingestellt oder neu gestaltet werden soll, und gleichzeitig ein neues Angebot unterbreiten. Eine solche Kündigung wird ausdrücklich mit dem Beendigungszeitpunkt erklärt; das Änderungsangebot allein ersetzt sie nicht. Bis zur wirksamen Beendigung gelten die bisherigen Konditionen. Ein neuer Vertrag setzt die Annahme des neuen Angebots voraus. Bereits gezahlte Beiträge für nach Vertragsende nicht mehr erbrachte Zeiträume werden anteilig erstattet. Weitere gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

Rein organisatorische oder technische Anpassungen ohne Änderung des vereinbarten Preises und Leistungsumfangs dürfen vorgenommen werden, soweit sie für das Mitglied zumutbar sind. Die Bezeichnung als „organisatorisch“ erlaubt keine Kürzung der vereinbarten Inklusivzeit, Rabatte, Buchungsvorläufe oder Buchungskontingente. Für ältere Verträge und deren Änderung gilt ergänzend Ziffer 14.

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16.7 Widerrufsrecht bei Clubmitgliedschaften

Die allgemeine Clubmitgliedschaft ist von einer einzelnen Buchung für einen konkreten Spieltermin zu unterscheiden. Für im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Mitgliedschaftsverträge gelten die gesetzlichen Widerrufsrechte. Die Freizeit-Ausnahme in Ziffer 2 wird nicht pauschal auf diese unbefristeten Mitgliedschaften übertragen. Kündigung und Widerruf sind getrennte Möglichkeiten der Vertragsbeendigung.

Ein Leistungsbeginn vor Ablauf der Widerrufsfrist setzt das hierfür erforderliche ausdrückliche Verlangen des Mitglieds voraus. Dieses wird getrennt von der allgemeinen AGB-Annahme eingeholt. Die Freischaltung des Mitgliedskontos oder die erste Nutzung allein bewirken keinen pauschalen Verlust des Widerrufsrechts. Ein Wertersatz kommt nur nach den gesetzlichen Voraussetzungen und bei ordnungsgemäßer Information in Betracht; vergünstigte oder inkludierte Einzelbuchungen werden nicht allein wegen eines Mitgliedschaftswiderrufs pauschal rückwirkend zum Gästepreis nachberechnet.

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16.8 Widerrufsbelehrung für Mitgliedschaftsverträge mit der Padel Hub GmbH

Widerrufsrecht: Sie können Ihre Clubmitgliedschaft innerhalb von vierzehn Tagen ab Vertragsschluss ohne Begründung widerrufen. Teilen Sie uns dazu Ihre Entscheidung eindeutig mit, beispielsweise per E-Mail oder Brief an Padel Hub GmbH, Am Welsengraben 2, 16792 Zehdenick, E-Mail: info@padel-hub.de. Telefon: +49 171 9555262. Sie dürfen das nachfolgende Formular verwenden, müssen dies aber nicht. Es genügt, Ihre Widerrufserklärung vor Fristende abzusenden.

Ihr gesetzliches Recht auf eine elektronische Widerrufsmöglichkeit auf der für den Onlineabschluss verwendeten Benutzeroberfläche bleibt unberührt. Die oben genannten Erklärungswege per E-Mail oder Brief können Sie unabhängig davon nutzen.

Rückabwicklung: Nach Eingang Ihres Widerrufs zahlen wir die für den Mitgliedschaftsvertrag erhaltenen Beträge unverzüglich, spätestens innerhalb von vierzehn Tagen, zurück. Wir verwenden grundsätzlich den ursprünglichen Zahlungsweg; eine andere Methode bedarf Ihrer ausdrücklichen Zustimmung. Für die Rückzahlung berechnen wir kein Entgelt. Haben Sie ausdrücklich einen Leistungsbeginn während der Widerrufsfrist verlangt, ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein angemessener Betrag für die bis zur Widerrufserklärung bereits erbrachte Leistung im Verhältnis zum vereinbarten Leistungsumfang zu entrichten. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben bestehen.

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16.9 Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie widerrufen möchten, können Sie diese Angaben an uns übermitteln:

  • Empfänger: Padel Hub GmbH, Am Welsengraben 2, 16792 Zehdenick, info@padel-hub.de.

  • Erklärung: Hiermit widerrufe ich/widerrufen wir den Vertrag über die folgende Dienstleistung: ____________________.

  • Datum der Bestellung/des Vertragsschlusses: ____________________.

  • Name und Anschrift der widerrufenden Person(en): ____________________.

  • Datum: ____________________.

  • Unterschrift nur bei einer Erklärung auf Papier: ____________________.

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